AGB

AGB Apartment GipfelSturm – Ferienwohnung in Tirol

Wir freuen uns, dass Sie sich für das Apartment GipfelSturm – Ferienwohnung in Tirol interessieren und danken für Ihr Vertrauen. Nachstehend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Die Buchung kann telefonisch, per E-Mail oder per Internet vorgenommen werden. Mit Ihrer Buchung bieten Sie der Inhaberin des Apartment GipfelSturm den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Für Umfang und Art der im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Reiseausschreibungen des Apartments GipfelSturm und die ergänzenden Informationen, soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen.

1.2. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Personen, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.3. Der Reisevertrag kommt durch die übersandte Reisebestätigung von der Seite des Apartments GipfelSturm bei Ihnen zustande, die umgehend, spätestens innerhalb von 7 Tagen, erfolgt. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Apartments GipfelSturm vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, soweit sie per Mail bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.

1.4. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Leistungen kein Widerrufsrecht zusteht. Es gelten die in diesen Reisebedingungen unter «Rücktritt» aufgeführten Regelungen. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck- und Rechenfehlern oder Zuordnungsfehlern im Internet, bleibt vorbehalten.

1.5. Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gerne entgegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Inhaberin des Apartments GipfelSturm für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen können. Sonderwünsche sowie Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von der Inhaberin des Apartments GipfelSturm, Elisabeth Kofler-Sturm bestätigt werden.

2. Zahlungen/Reiseunterlagen/ Rücktritt bei Zahlungsverzug

2.1. Die Anzahlung beträgt 50% des Reisepreises. Sie ist umgehend nach Erhalt der Reisebestätigung fällig. Die Zahlung des restlichen Reisepreises erfolgt 4 Wochen vor Reisebeginn. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

2.2. Die vollständigen Reiseunterlagen werden Ihnen per E-Mail zugeschickt.

2.3. Liegen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten vor und stehen dem keine Rechte Ihrerseits entgegen, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten laut diesen Reisebedingungen (Ziffer 6.2.) zu belasten.

3. Besondere Bedingungen und Hinweise

3.1. Die von uns angebotenen Leistungen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. Wir beraten Sie hier im Einzelfall aber gerne persönlich.

3.2. Nebenkosten am Ort Der Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) folgend, sind feste Kosten (obligatorische Nebenkosten), die auf jeden Fall gezahlt werden müssen, in den Reisepreis eingeschlossen. Variable Kosten, die von der Zahl der Reisenden Personen, von der Zusammensetzung der Reisegruppe oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Ortstaxe/Kurtaxe, Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche), werden teilweise, je nach Inanspruchnahme am Ferienort, an den Vermieter oder Schlüsselhalter gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar. Falls im Text Nebenkosten aufgeführt sind, werden diese in der genannten Höhe auch für Kinder ab 2 Jahre berechnet.

3.3. Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution wird in der Regel bar in Euro hinterlegt. Sie beträgt beim Apartment GipfelSturm 250€ und ist direkt bei der Schlüsselübergabe zu übergeben. Die Kaution wird am Ort nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.

 3.4. Die Höhe der Ortstaxe/Kurtaxe ist von Ort zu Ort verschieden. Für den Ort Ried im Oberinntal, im Bezirk Landeck, in Tirol, werden 2,20€ pro Person pro Tag bis Ende November 2023 verrechnet. Ab Dezember 2023 werden pro Person 2,80€ pro Tag verrechnet. Kinder bis zum Jahrgang 2008 sind befreit von der Ortstaxe/Kurtaxe. Ab dem Jahrgang 2007 ist die Ortstaxe/Kurtaxe zu bezahlen. Die Höhe der Ortstaxe/Kurtaxe ist dem Vermieter bei der Schlüsselübergabe zu übergeben. Die Kurtaxe muss vom Vermieter dem Tourismusverband übergeben werden. Vom 01. Mai bis 31. Oktober erhalten alle Gäste ab 3 Jahren die kostenlose Summercard.

3.5. Reinigung der Mietobjekte Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch Sie als Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieter. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile o. Ä., das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen oder Saugen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann. Die Endreinigung umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche/WC und das Wischen der Böden. Die Kosten der Endreingung betragen für das Apartment GipfelSturm 140€ für 7 Personen. Diese Kosten sind bei der Schlüsselübergabe zu bezahlen.

3.6. Im Mietobjekt sind Bettwäsche und Handtücher vorhanden. Für 1 Woche sind 1 kleines Handtuch und ein großes Handtuch vorgesehen. Falls weitere Handtücher gewünscht werden, wird ein Aufpreis von 10€/Person/Handtuch verrechnet. Geschirrtücher müssen vom Gast selbst mitgebracht werden. Ebenfalls mitzubringen sind in aller Regel Toilettenpapier sowie Spül-und Reinigungsmittel.

3.7. Falls Zusatzbetten oder Kinderbetten gewünscht werden, bitten wir den Mieter in Kontakt mit dem Vermieter per Mail oder per Telefon zu treten. Das Bettzeug für Kinderbetten ist in aller Regel mitzubringen. Kinderbetten sind in der Regel für Kinder bis 2 Jahre geeignet. Zusatz-und Kinderbetten müssen in jedem Fall bei Buchung bestellt und teilweise auch rückbestätigt werden. In der Regel ist nur ein Zusatzbett bzw. ein Kinderbett möglich.

3.8. Haustiere Ob ein Haustier (grundsätzlich nur Hund oder Katze) erlaubt oder nicht erlaubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Programmausschreibung. Im Apartment GipfelSturm sind keine Haustiere erlaubt. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeitweise Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferienanlage mit teilweise privaten Eigentümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will.

3.9. In den Ferienhäusern und Ferienwohnungen sind Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Technische Haushaltsgeräte wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kaffeemaschine oder Waschmaschine sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt sind.

3.10. Heizung/Heizmöglichkeit In Ferienwohnungen Die Bedienung von Zentralheizungen erfolgt in der Regel durch die Kunden. Die Heizkörper können vom Mieter eingestellt werden. Das Heizen des Pelletsofens und das Heizen des Kachelofens ist nicht erlaubt. Hinweise zur Funktionsweise erhalten Sie gegebenenfalls durch den Vermieter/ Schlüsselhalter.

3.11. TV/TV-Empfang TV in der Objektbeschreibung bezeichnet ein Farb-Fernsehgerät. Ist ein Empfang über Satelliten oder Kabel möglich, wird das im Text mit Sat-TV bzw. Kabel-TV dargestellt. Damit ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass auch Programme in allen Sprachen empfangen werden können.

3.12. Internet/WLAN ist nur vorhanden, wenn in der Ausschreibung ausdrücklich erwähnt. Wir übernehmen keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Geschwindigkeit, Kompatibilität und Sicherheit. Sie müssen daher für ausreichenden Schutz Ihrer Endgeräte sorgen. Der Verbrauch kann begrenzt sein. Internet/WLAN ist regelmäßig für Ferienzwecke gedacht, also für den geschäftlichen Gebrauch o. Ä. nicht geeignet. Die Nutzung von Internet/ WLAN erfolgt allein auf Ihr Risiko. Bei der Nutzung von Internet/WLAN ist das geltende Recht einzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet, keine Daten hochzuladen, die Materialien (z.B. Filme, Musikstücke) enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind, jedoch z.B. über Internet-Tauschbörsen o. Ä. illegal im Internet verbreitet werden. Ebenso ist es unzulässig, in rechtswidriger Weise Dateien herunterzuladen. Sie sind des Weiteren dazu verpflichtet, auch Mitreisende (einschließlich minderjähriger Reiseteilnehmer) auf die Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Ihre Pflichten entsprechend diesem Text «Internet/WLAN» stellen Sie uns von jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus frei.

3.13. Sind in der Ausschreibung Garten-/Terrassenmöbel (Mobiliar) genannt, ist nicht zwingend für jede Person ein Gartenstuhl vorhanden. Dies gilt auch für Sonnenliegen, deren Zahl oft begrenzt ist. Auflagen für Sonnenliegen werden von vielen Vermietern aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt. Sonnenliegen und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung erwähnt sind.

3.14. Sorgfaltspflichten Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Schäden können mit der Kaution verrechnet werden.

3.15. Die Mitnahme bzw. das Anschließen von ressourcenverbrauchenden Gegenständen wie Klimageräte, Minipools, Elektroautos etc. ist nicht gestattet.

3.16. Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt und genutzt werden als auf den Internetseiten angegeben wird. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein, wenn nicht anders mit der Eigentümerin des Apartments GipfelSturm vereinbart und per Mail bestätigt wurde.

3.17. Die im Prospekt, auf der Reisebestätigung und in den Unterlagen genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sport-Anlagen, öffentliche Strände und deren Einrichtungen etc.) sind nicht Bestandteil unserer Leistungspflicht. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw. Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser- und Elektrizitätswerke). Auch Angaben über Klimaverhältnisse stellen keine Zusicherung dar. Eventuell uns treffende Aufklärungs-, Hinweis-und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.

3.18. Sonderangebote Bei Sonderangeboten, z.B. 3=2 oder 7=5, bei prozentualen Ermäßigungen auf den Mietpreis, bei Aktionen wie z.B. Frühbucher-Rabatten oder Spezialangeboten für Familien und Senioren, sind eventuelle variable Nebenkosten für die volle Aufenthaltsdauer zu zahlen.

3.19. Die Ankunftszeit ist in der Regel jeweils am vorgesehenen Anreisetag zwischen 16 Uhr und 19 Uhr. Falls Sie während der Anreise feststellen, dass Sie sich voraussichtlich verspäten werden, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig den Schlüsselhalter. Dieser wird darum bemüht sein, Ihren Empfang auch dann sicherzustellen (möglicherweise gegen Gebühr). Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Abweichende Anreisezeiten entnehmen Sie bitte gegebenenfalls Ihren Reiseunterlagen.

3.20. Bitte übergeben Sie dem Schlüsselhalter bei Ankunft Ihre personenbezogenen Daten für die Anmeldung, Registrierung bzw. Gästemeldung. Der Übernahmeort der Schlüssel bei Ankunft so wie auch der Rückgabeort bei Abreise findet nicht zwingend im Feriendomizil resp. Ferienort statt.

3.21. Von der Reisebestätigung abweichende Anreisetage sind aus organisatorischen Gründen in einer Reihe von Fällen nicht möglich. Auf jeden Fall muss eine solche Abweichung beim Vermieter angefragt werden. Ist die Abweichung möglich, so wird sie vom Vermieter schriftlich bestätigt.

3.22. Können Sie das Objekt nicht wie vereinbart übernehmen, z.B. infolge erhöhtem Verkehrsaufkommens oder aus persönlichen Gründen, und es sind keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbaren Nähe aufgetreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (wie unter Ziffer 5 erläutert) steht dem Mieter die in Ziffer 5 geregelte Entschädigung zu. Gleiches gilt, wenn Sie das Objekt vorzeitig verlassen.

3.23. Am Abreisetag entsprechend Reisebestätigung müssen die Mietobjekte spätestens um 10 Uhr verlassen und dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten in gleichem Zustand, sowie im Punkt 3.5 erläutert; wie bei der Übernahme übergeben werden.

4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn Der Mieter kann Eigenschaften von Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen, vor Vertragsbeginn ändern, sofern diese Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und sofern diese nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Kunde wird hierüber unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger informiert. Im Falle einer erheblichen Vertragsänderung sind Sie berechtigt, innerhalb der gleichzeitig mit dieser Mitteilung von uns gesetzten Frist die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise anzunehmen, wenn diese von uns angeboten wurde. Haben Sie sich innerhalb der von uns bestimmten Frist nicht erklärt, gilt das Angebot auf Änderung der Vertragsinhalte als angenommen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

5. Rücktritt/Entschädigung/ Ersatzmieter

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen. Treten Sie vor Reisebeginn von der Reise zurück oder treten Sie die Reise nicht an, tritt an die Stelle des Anspruchs auf den Reisepreis ein Anspruch auf angemessene Entschädigung. Wenn der Rücktritt vom Vermieter zu vertreten ist, oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann der Vermieter keine Entschädigung verlangen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle vom Vermieter unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.2. Der Vermieter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unser pauschalierter Anspruch auf Entschädigung beträgt in der Regel: – bis 43 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, – ab 42. bis 29. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, – ab 28. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises. – Bei späterem Rücktritt oder bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reisepreis berechnet. Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, leisten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.

5.3. Der Vermieter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände die Erfüllung des Vertrags nicht möglich ist. In diesem Fall verliert der Vermieter den Anspruch auf den Reisepreis.

5.4. Sie haben das Recht einen Ersatzmieter zu stellen, der in das Vertragsverhältnis mit dem Vermieter an Ihrer Stelle eintritt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dem Vermieter mindestens sieben Tage vor Reisebeginn eine entsprechende Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zugegangen ist, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Der Vermieter kann dem Eintritt des von Ihnen benannten Ersatzmieters widersprechen, wenn der benannte Ersatzmieter den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem Eintritt entgegenstehen. Mit der Bestätigung des benannten Ersatzmieters durch den Vermieter tritt der von Ihnen benannte Ersatzmieter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Durch diese Änderung entstehenden Kosten werden Ihnen mit Euro20 je Vorgang berechnet.

6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Der Vermieter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt etwa bei der Gefährdung anderer Personen. In diesem Fall verfällt der Reisepreis, wobei ggf. ersparte Aufwendungen oder Vorteile durch anderweitige Verwendung angerechnet werden, einschließlich eventueller vom Leistungsträger gutgebrachter Beträge.

7. Mitwirkungspflichten

7.1. Sie als Kunde haben Ihren Reisevermittler zu informieren, wenn Sie die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhalten haben. Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies zur Folge haben, dass Ihnen Ansprüche insoweit nicht zustehen.

7.2. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, oder stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich in diesem Fall, ggf. über Ihren Reisevermittler unverzüglich, am besten telefonisch, sonst per E-Mail an: gipfelsturm7@outlook.de, Apartment GipfelSturm, MA Elisabeth Kofler-Sturm, Steinach 29, 6541 Tösens, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder gleichwertigen Ersatz zu stellen.

7.3. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen können Sie nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Vermieter geltend machen, wobei wir dringend die Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger empfehlen. Ihr Reisevermittler (Reisebüro, Internet-Reiseportal usw.) ist befugt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen entgegenzunehmen und an uns weiter zu leiten. Voraussetzung ist, dass die Reiseleistungen oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, weiterhin dass Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie bei dem Vermieter mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter, oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8. Haftung/Beschränkung der Haftung

8.1. Sie können bei Vorliegen eines Reisemangels unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn der Reisemangel ist auf folgende Ursachen zurückzuführen: n schuldhafte Handlungen oder Unterlassen Ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person; n unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind; n unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände.

8.2. Äußere Gegebenheiten und regionale Besonderheiten wie z.B. Vorkommen von Insekten, streunende Hunde, ungünstige Wetterverhältnisse oder Zustand von öffentlichen Straßen berechtigen Sie nicht zu Ansprüchen gegen den Vermieter. Unberührt bleiben Ansprüche gegen den Vermieter wegen der Verletzung von vorvertraglichen oder vertraglichen Aufklärungspflichten.

8.3. Die Haftung vom Vermieter für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Pflichten, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von diesen Beschränkungen unberührt.

8.4. Für gegen den Vermieter gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. 10. Verjährung Die in § 651 i Absatz 3 BGB bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Diese Rechte umfassen im Einzelnen das Recht Abhilfe zu verlangen sowie, wenn der Vermieter pflichtwidrig nicht für Abhilfe sorgt, selbst Abhilfe zu schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Weiterhin haben Sie im Fall des § 651 k Abs. 3 BGB das Recht, Abhilfe durch andere Reiseleistungen (Ersatzleistungen) zu verlangen sowie nach § 651 k Abs. 4 und 5 Kostentragung für eine notwendige Beherbergung zu verlangen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können Sie den Vertrag nach § 651 l BGB kündigen sowie die sich aus einer Minderung des Reisepreises (§ 651 m BGB) ergebenden Rechte geltend machen und nach § 651 n BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die gesetzlichen Vorschriften zur Hemmung der Verjährung (§§ 203 ff. BGB) gelten auch in diesem Fall uneingeschränkt. Die Verjährung von Ansprüchen des Kunden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen vom Vermieter, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Vermieter sowie aus anderen gesetzlichen Vorschriften als dem § 651 i Abs. 3 BGB (z. B. nach den §§ 241 Abs. 2, 311, 832 ff. BGB) richtet sich jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche vom Vermieter verjähren nach sechs Monaten nach Reiseende.

9. Hinweis zu Streitbeilegungsverfahren Der Vermieter nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Der Vermieter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

10. Datenschutz Für unsere Bearbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen gilt unsere Datenschutzerklärung, die Sie unter www.apartment-gipfelsturm.com finden.

11. Reiserücktrittsversicherung Für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sind Sie als Mieter selbst verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Reiseschutzes.

12. Empfehlung einer Privathaftpflichtversicherung Die privaten Haftpflichtversicherungen regulieren in der Regel auch Schäden in Ferienhäusern/Ferienwohnungen, die durch Sie als Kunden verursacht wurden. Wir empfehlen Ihnen die Prüfung, ob Ihre Versicherung solche Schäden, auch im Ausland, abdeckt.

13. Pass-, Visa-, Gesundheits-, Zoll und Devisenvorschriften Sie als Kunde sind für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen und Bestimmungen zur Einführung von Haustieren selbst verantwortlich. Reise- und Sicherheitsbestimmungen, Einreisebestimmungen, Visa- und Gesundheitsvorschriften stehen für Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes zur Verfügung. Auskünfte erteilen auch die für Sie zuständigen Botschaften/Konsulate. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.

14. Rechtswahl und Sonstige Bestimmungen

14.1. Anwendbares Recht Soweit eine Rechtswahl möglich ist, vereinbaren die Parteien die Anwendung des österreichischen Rechts.

14.2. Sonstige Bestimmungen Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht – wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Vermieter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder – wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem dingen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die oben erwähnten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Apartment GipfelSturm, MA Elisabeth Kofler-Sturm, Steinach 29, 6541 Tösens